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  • Vertretung von Kindern

Im Auftrag des Amtes für Kindesschutz oder des Erwachsenen- und Kindesschutzgerichts leistet der SSI Schweiz allen unbegleiteten Minderjährigen, die sich im Kanton Genf aufhalten, rechtlichen Beistand.

Unser auf Migrationsrecht spezialisierter Anwalt vertritt diese Kinder vor den zuständigen Migrationsbehörden. Er repräsentiert ihre Interessen bei Beschwerden gegen Asylverweigerungen, Rückführungen oder die Aufhebung der vorläufigen Aufnahme. Er stellt in ihrem Namen Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung oder auf Familienzusammenführung. Zudem gibt er den Beiständen*innen der betroffenen Kinder Auskünfte und Ratschläge.

Im Jahr 2016 wurde der Asylantrag von Asma*, einer eritreischen Staatsangehörigen, die im Alter von 11 Jahren in die Schweiz geflohen war, abgelehnt. Nach einer Beschwerde des SSI Schweiz, in der das Risiko einer familiären Verfolgung hervorgehoben wurde, wurde Asma 2018 Asyl gewährt. Ihr Beistand wandte sich daraufhin an uns, um die notwendigen Schritte für die Familienzusammenführung von Asma und ihrer Mutter einzuleiten, da das Mädchen sehr unter der langen Trennung litt. Nach einer ersten Ablehnung erklärten sich die Behörden bereit, Asmas Mutter in Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention eine Einreise- und Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz zu erteilen.

*Name geändert