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Die durch Migrationsbewegungen bedingte hohe Mobilität der Menschheit führt in Verbindung mit der Alterung der Bevölkerung dazu, dass immer mehr ältere Menschen ihren Wohnsitz im Ausland haben. Teilweise haben diese Menschen kein familiäres Netzwerk und sind daher in sozialer, wirtschaftlicher und medizinischer Hinsicht besonders gefährdet.

Angesichts solcher Umstände wird oft eine Rückkehr in ihr Herkunftsland in Betracht gezogen, auch wenn einige dort keinerlei Beziehungen mehr haben. Dies gilt sowohl für in der Schweiz lebende ausländische Personen, als auch für Schweizer Bürger*innen, die im Ausland leben.

Der SSI Schweiz kann in diesen Fällen intervenieren, indem er mit den zuständigen Behörden und/oder Sozialdiensten Kontakt aufnimmt, um einen Transfer zu organisieren, der die Interessen der betroffenen Personen respektiert und ihnen bestmöglich hilft.

Wenn die Betroffenen unter Beistandschaft stehen, erfolgt unsere Intervention in Übereinstimmung mit dem Haager Erwachsenenschutzübereinkommen (HEsÜ) um die Betreuung und Rückführung der Betroffenen zu regeln.* Ohne Beistandschaft und für Länder, die das Übereinkommen nicht unterzeichnet haben, greift der SSI Schweiz individuell ein, um Menschen in Not zu helfen. Dies gelingt dank unserem Partnernetzwerks in über 120 Ländern.

*Bis 2021 haben nur 13 Staaten das Übereinkommen ratifiziert.

Unsere Leistungen
  • Übertragung von Schutzmassnahmen
  • Begleitung bei der Wiedereingliederung im Herkunftsland oder bei der Rückkehr in die Schweiz
  • Erstellen von Sozialberichten

Zum Flyer