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Sprache

Migrant*innen sind nach ihrer Ankunft oft verunsichert und orientierungslos bei der Einforderung ihrer Rechte. Hindernisse gibt es viele: von der Sprachbarriere über die komplizierten administrativen Abläufe bis hin zum fehlenden Wissen über das geltende Recht in der Schweiz.

In unserem Büro in Genf beraten wir bei Anträgen auf Aufenthaltsbewilligung, Familienzusammenführungen, Asylverfahren, Berufungen oder der Anerkennung von Staatenlosigkeit. Zudem sind wir vom Kanton Genf mit der rechtlichen Vertretung von unbegleiteten Minderjährigen beauftragt - einer besonders verletzlichen Migrationsgruppe.

Unsere Leistungen
  • Anträge auf Familienzusammenführung
  • Anträge auf Aufenthaltsbewilligung oder vorläufige Aufnahme
  • Gesuche um Kantonswechsel
  • Gesuche um Anerkennung der Staatenlosigkeit
  • Unterstützung bei der Prüfung von Akten
  • Verfassen von Rekursen oder Wiederaufnahme-/Revisionsanträgen
  • Interventionsgesuche oder Auskunftsanträge bei Regierungsbehörden oder nichtstaatlichen Organisationen
  • Anträge auf Suche nach Familienangehörigen oder Beweisen im Ausland
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Dossiers betraffen unbegleitete Minderjährige 2020